Advent kommt schneller als ... Und in diesem Jahr liegt der 1. Advent nicht im Dezember, sondern im November. (29.11.2015)
Daher ist aufgrund einer “Gesetzeslücke” * zu erwarten, dass in vielen Städten und Gemeinden trotz der Tatsache, daß es der 1. Advent ist, ein “verkaufsoffener Sonntag” stattfinden wird.
Zudem wollen wir dem Bestreben, alle vier Adventssonntage als verkaufsoffenen Sonntage zu deklarieren, entgegentreten. Sie bedürfen des besonderen Schutzes vor weiterer Ökonomisierung.
Die Allianz für den freien Sonntag Rheinland-Pfalz stellt Ihnen frühzeitig für Aktionen und Öffentlichkeitsarbeit Material zur Verfügung:
- eine Postkarte -- downloadbar oder bestellbar (Bestellformular und Preise weiter unten)
- Einlegeblätter oder Vorlagen für Pfarrbriefe, Mitgliederzeitungen, Rundbriefe etc
Zum Download bitte mit der rechten Maustaste auf den jeweiligen Link klicken und - je nach Browser <Bild / Grafik / Ziel speichern unter...> wählen.
* Im Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz vom 21. November 2006 heißt es in § 10 / Verkaufsoffene Sonntage:
“...Am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, an Adventssonntagen im Dezember sowie an Sonntagen, auf die ein Feiertag fällt, darf eine Öffnung nicht zugelassen werden.”
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